Corporate Governance Bericht

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Bekenntnis des ÖCGK und den Corporate Goverance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

 
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) - siehe www.corporate-governance.at - sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe. 

In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen Corporate Governance Bericht, der unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 14. März 2025 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung Jänner 2025 vollinhaltlich unterworfen. 

Die Regeln des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.

Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen
österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.


Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. 

Abweichungen von C-Regeln
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab: 
 

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Den vollständigen Corporate Governance Bericht 2024/25 sowie die Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft finden Sie hier: